Legalisierung der neuen Liebe - die Typisierung

So, wie in meiner kleinen Kaufberatung geschrieben, haben wir uns UNSEREN Seven gerade gründlich angeschaut. Sollte das Fahrzeug bereits in eurem Heimatland angemeldet gewesen sein, ist doch alles toll oder?

Nun ja, um es kurz zu sagen - es KANN alles in Ordnung sein - muss es aber nicht.

Wo sind denn nun die Stolperfallen?
Wir reden hier von entweder einem Kleinserienauto, welches als fertig aufgebautes Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde ODER aber als Bausatz, welcher von einem mehr oder weniger talentierten Schrauber in vielen vielen Stunden aufgebaut wurde.
Abgesehen davon, dass viele Schrauber beim Finish, sprich den letzten Arbeiten am Fahrzeug gerne etwas schneller arbeiten, weil sie den Zeitaufwand unterschätzt haben (und Freund/Frau/Kinder schon rumätzen, wann der Haufen denn endlich fährt), was dann oft gerne unterm Armaturenbrett versteckt wird (Stichwort Elektrik - sieht eh keiner…), gibt es auch weniger offensichtliche Themen.

Das sogenannte Spenderfahrzeugdilemma (Donor Car Topic).
Was heißt dies? Nichts anderes, als dass bei der erstmaligen Zulassung ein klitzeklein wenig geschummelt wurde und der neu aufgebaute Sportflitzer mit dem Datum der Erstzulassung des Spenderfahrzeugs typisiert wurde. Ein 73er Ford Taunus und ein 93er Bausatz ergeben KEINEN 73er Seven, sondern ein Auto, welches so definitiv NICHT zulassungsfähig ist. Warum? 1993 war bereits die Abgasemissionsklasse Euro 1 vorgeschrieben, welche nur mit einem geregelten Katalysator erreichbar ist. Dies hatte aber der 73er Taunus niemals.
Zugegebenermaßen, dies wäre jetzt ein sehr krasses Beispiel, aber der 87er Sierra war 1993 auch noch kein besonders altes Auto, es gilt jedoch das Selbe.

Leider sehen dies aber andere Länder etwas lockerer als insbesondere Österreich und Deutschland - ein Auto, welches so in Großbritannien zugelassen wurde, kann hier nach erfolgten Import oftmals nur als Gefäß zur Verschönerung des eigenen Grundstücks dienen - als Blumenkübel nämlich.

Auch in Belgien und Holland wurden bei unserer Suche Fahrzeuge gesichtet, welche so in Ö und D niemals eine Zulassung bekommen - und hier beginnt es spannend zu werden. War da nicht was mit EU und bereits zugelassen? MUSS das Auto denn nicht dann doch zugelassen werden? NEIN, muss es nicht. Es gibt KEINERLEI Anspruch, dass jedes in der EU einmal zugelassene Fahrzeug auch hier eine Zulassung bekommen wird.

Beispiel gefällig: Ein in Holland günstig angebotener, offensichtlich gepflegter Tiger mit Ford Zetec der ersten Serie. Erstzulassung 2005. Zu diesem Datum war eine Abgasklasse Euro 3 für eine Zulassung das absolute Minimum, bei einer neuen Typgenehmigung war bereits Euro 4 erforderlich. Ein Zetec “Silvertop” war bestenfalls Euro 2 tauglich und es gibt hier keine Möglichkeit für einen Privatschrauber, diesen Motor für Euro 3 zu ertüchtigen. Man erkennt übrigens einen Euro 3 Motor an der 2. Lambdasonde (Breitbandlambda) nach dem Katalysator, welcher die Umsetzungsrate der Abgasreinigung kontinuierlich überwacht. So etwas lässt sich nicht einfach so nachrüsten, dies ist viel zu tief in der Motorsteuerung verankert…
Und die in den niederländischen Papieren verbriefte Euro 4 Zulassung ist damit nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben ist.

Dies kann übrigens auch bei einem Auto, welches bereits in Ö oder D zugelassen ist, passieren. Man prüfe sehr kritisch, ob beim gewünschten Fahrzeug wirklich ALLES sauber ist, bei Zweifeln zahlt es sich aus, einen Ziviltechniker zu fragen - oder hier im Forum die Frage zu stellen.

Eine Zulassung kann übrigens sogar für nichtig erklärt und eingezogen werden.
Gerade ein derartig “unauffälliges” Auto wie ein Seven macht die Rennleitung oft neugierig. Dies kann natürlich mit einem netten Geplauder am Straßenrand enden samt Sitzprobe und Selfie, aber genauso mit einer Vorladung bei der technischen Prüfungsstelle bis zur sofortigen Abnahme der Kennzeichentafeln…

Weitere Dinge, die zulassungsrelevant sind:

  • Lichter - benötigen eine E-Nummer. Bei sehr alten Fahrzeugen gibt es allerdings Ausnahmen.
  • Räder/Reifen. Ist am Fahrzeug das drauf, was in den Dokumenten vermerkt ist? Dies ist die halbe Miete, es gibt jedoch Felgen, welche den gestrengen Blicken des Prüfers nicht genügen, dann wird es anstrengend. Auch sind nicht alle Reifen zulässig, aber dies ist dann ein lösbares Problem. Das bei einer etwaigen Einzeltypisierung die Reifen nicht viele Jahre alt sein sollten, versteht sich von selbst.
  • Fahrgestellnummer. Klingt trivial, aber passt diese zu den Papieren? Nicht nur am angenieteten Aluschild, sondern auch eingeschlagen am Rahmen an der angeführten Stelle?
  • Sitze: Zugelassen oder Zubehör? Gerade Sport und Vollschalensitze gibt es teuer - mit Gutachten und billig - ohne. Eine Sitzlängsverstellung des Fahrersitzes sollte vorhanden sein.
  • Gurte: Selbes Thema. Zugelassen ist PFLICHT. Und dabei geht es übrigens um die eigene Sicherheit.
  • Schalldämpfer: Ein etliche Jahre alter Endtopf wird zwangsweise nicht leiser sein, als ein Neuer. Dämmwolle verbrennt mit der Zeit, Prallbleche lösen sich, Siebrohre lösen sich komplett auf. Ein einfacher Phonmesser für wenig Geld kann schon mal die Tendenz zwischen “guter Sound” und “Hoffnungslos zu laut” aufzeigen.
  • Luftfilteranlage: Offene Luftfilter oder Einzelluftfilter vor Doppelvergasern mögen super aussehen und tollen Sound machen, aber man sollte sich der Frage gewähr sein, ob dies so original was. Hierzu ist man gut gefeit, wenn man eine Dokumentation mithat.
  • Bremsanlage: Stahlflex Bremsschläuche sind an Sevens gerne verbaut, technisch sinnvoll und haltbar - aber wenn keine entsprechende Herstellerkennung drauf ist, welche diese EINDEUTIG als Bremsleitung kennzeichnen, chancenlos bei einer Typisierung. Ein TÜV-Gutachten und eine Nummer auf der Leitung erleichtern das Vorhaben.
  • Leistungssteigerung: Sollte der Motor nicht gaaaanz original sein, muss man das nach außen sehen? Aufkleber der Tuningnockenwellen auf den Ventildeckel kleben nur Anfänger :wink:
  • Lenkrad: Normale Straßenautos haben meist Lenkräder zwischen 345 und 380mm Durchmesser. So ein Lenker hat in einem Seven kaum Platz, üblich sind hübsch kleine Lenker mit 260-280mm. Damit der Prüfer keine schwitzigen Hände bekommt - Unterlagen bereit halten. Hilft. Das Argument, mit einem großen Lenkrad geht es bei diesem Auto gar nicht, mag alleine nicht hilfreich sein, in Kombination aber eine statthafte Rechtfertigung.
  • Quick Release. Gerne wird in Sevens ein Lenkrad mit einer Vorrichtung zur schnellen Abnahme eingebaut. Nicht ganz leicht nachträglich zu legalisieren. Das Lenkrad darf sich NICHT mit einer Hand “so nebenbei” entnehmen lassen (manche Naben ermöglichen dies). Hierbei benötigt man eine zusätzliche Verriegelung. Auch hier helfen TÜV-Gutachten und, sollte man die Lenksäule ändern müssen (aufschweißen eines Stumpfs mit geänderter Verzahnung) UNBEDINGT das Schweißerzeugnis des jeweiligen Fachmanns parat haben. Sicher ist sicher…
  • Heizung: Graubereich. Solange man das Auto nur offen fährt, wird keine Scheibe anlaufen im Normalfall, aber generell gilt, das eine Vorrichtung zum Vermeiden von Scheibenbeschlag verbaut sein muss. Wenn man das Auto offen vorführt, KANN es sein, dass niemand danach fragt, meines Erachtens aber wird man spätestens beim ersten Fahren mit Verdeck froh sein, wenn man doch eine Möglichkeit zur Belüftung und Temperierung des winzigen Innenraums hat.

Generell: Unterlagen, die man bei der Typisierung mit hat, können sinnvoll sein. Auch Verkaufsprospekte des entsprechenden Baujahres, Fachliteratur usw…

Bei Fahrzeugen, welche bereits über 30 Jahre alt sind, bietet sich eine Oldtimerzulassung an (In D: H-Kennzeichen). Es wird doch einiges ein bisschen einfacher, zusätzlich dient dies der Wertsteigerung des Fahrzeugs. Hierzu ist der Zustand auch ausschlaggebend sowie die Originalität. Weiters gibt es eine Fahrzeugliste, in welcher das Fahrzeug aufscheinen muss.
Sollte euer Wunschfahrzeug noch nicht in der Liste sein, kann man dies auch anstoßen - @Cookie weiß mehr dazu.

Wenn man dann zur Typisierung fährt:

  • Unbedingt früher erscheinen, das Auto muss auch noch abgeladen werden. Zu spät kommen ist ein No-Go
  • Auto sollte unbedingt sauber sein
  • Auto muss ebenfalls in einem technisch makellosen Zustand sein - wegen einer nicht funktionierenden Glühbirne oder alter Bremsflüssigkeit nach Hause geschickt zu werden, ist vermeidbar.
  • Geht absolut unvorbelastet zur Prüfungsstelle - die Damen und Herren dort machen nur ihren Job - egal was euch der Kumpel bei einem Bier am Stammtisch erzählt haben mag
  • Mein Geheimtipp: Zieht ein Hemd an - Kleider machen Leute. Zeigt außerdem von Respekt
  • Habt eure Unterlagen in einer gut sortierten Mappe - das zeigt dem Prüfer, dass ihr es ernst meint.
  • Hört zu, lasst den Prüfer reden und antwortet DANN auf seine Fragen. Klingt kleinlich? He, IHR wollt Seven fahren, nicht der Prüfer.

Sollte bei der Einzelabnahme alles klar gegangen sein, werde ihr ca. 2 Wochen später eure neuen Fahrzeugdokumente erhalten. Ist das Fahrzeug kein Oldtimer, müsst ihr jetzt stark sein - ihr müsst nun zum Finanzamt und die NoVa entrichten. Diese rictet sich nach dem Verbrauch des Fahrzeugs. Gibt es keine belastbaren Unterlagen, nehmt Referenzwerte mit. Und wenn es die Verbrauchsangaben des Spenderfahrzeugs sind…

Anschließend anmelden (nochmal 200€ löhnen) und fahrenfahrenfahren

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